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Der Freundeskreis finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Alle Beträge kommen satzungsgemäß ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zugute und sind bei den Mitgliedern/Spendern im Jahr der Zahlung steuerlich abzugsfähig. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge im Einzelbetrag von bis zu 200 € genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt gem. § 50 Abs. 2 EStDV der Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug), so dass keine Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) für Einzelbeträge unter 200 € ausgestellt werden.

Der Freundeskreis unterstützt mit seinen Mitgliedsbeiträgen und Spenden die Erhaltung und Pflege der während der Landesgartenschau 2015 angelegten Grün-, Pflanz- und sonstigen Anlagen sowie die damit verbundene Pflege des Stadtbildes, die Erhaltung der Erinnerung an die Landesgartenschau durch Veranstaltungen in der Stadt und vieles mehr

Gemäß § 5 der Satzung erhebt der Freundeskreis Blühendes Landau e.V. von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, der wie folgt geregelt ist:

Einzelperson                  24,00 €/Jahr
Juristische Person       100,00 €/Jahr

Jedem Mitglied ist es darüber hinaus freigestellt, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der zu leistende Beitrag ist im 1. Quartal eines Kalenderjahres fällig.

 

Da sich die vielen Projekte nicht alleine über Mitgliedsbeiträge finanzieren lassen, freuen wir uns über jede Spende. Hier die Bankverbindungen:

Sparkasse Südpfalz, IBAN: DE11 5485 0010 0020 1420 14

VR Bank Südpfalz, IBAN: DE75 5486 2500 0001 7890 07

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